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Als Hebamme freiberuflich arbeiten – worauf es beim Start in die Selbstständigkeit ankommt


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Die überwiegende Mehrheit der rund 24 000 Hebammen in Deutschland arbeitet ganz oder teilweise freiberuflich. Dieser Artikel beleuchtet, worauf es beim Start in die Selbstständigkeit ankommt. Eine freiberufliche Hebamme vermittelt, welche Herausforderungen und Chancen mit der Selbstständigkeit verbunden sind:

Wer die sichere Festanstellung für eine freiberufliche Tätigkeit als Hebamme hinter sich lässt, sollte vorab einige grundsätzliche Fragen abklären. Das gilt erst recht, wenn sich mehrere Hebammen zusammenschließen, deren persönliche Situation ganz unterschiedlich sein kann, z.B. was Familienplanung, finanzielle Rücklagen und Stand innerhalb der beruflichen Laufbahn angeht. Ein Businessplan hilft dabei, die Geschäftsgründung systematisch anzugehen. Er ist zudem i.d.R. die Voraussetzung, um Kredite oder Förderungen zu beantragen bzw. mit Kooperationspartnern zu verhandeln.

Der Businessplan enthält die wichtigsten Eckdaten des Geschäftskonzeptes und der Finanzplanung, z.B.:

  • Geschäftsidee 
  • Wer ist/sind die Gründerin/nen
  • Zielgruppe
  • Marktsituation 
  • Wettbewerbssituation 
  • Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
  • Standort 
  • Organisation und Ausstattung
  • Rechtsform 
  • Chancen und Risiken
  • Wichtige Planzahlen
  • Finanzplan 

Checkliste – Vorbereitung zur Freiberuflichkeit

  • Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsamt
  • Abschluss einer Berufs-Haftpflicht-Versicherung
  • Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK)
  • Beitritt zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe sowie Eintrag in die Vertragspartnerliste der GKV
  • Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
  • Beitritt zur Berufsgenossenschaft (BGW)
  • An- oder Ummeldung bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Abklärung Status Kranken- und Pflegeversicherung

Quelle: AZH Abrechnungszentrale für Hebammen GmbH

Weiterführende Informationen zu den Inhalten des Businessplans, den Pflichten freiberuflicher Hebammen sowie zur Abrechnung von Hebammenleistungen und einem Best Practice Beispiel finden Sie in unserem Beitrag aus der Fachzeitschrift Die Hebamme.

Zum vollständigen Artikel > 

(Dieser Artikel ist vier Wochen für Sie freigeschaltet)

bearbeitet von Georg Thieme Verlag
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