Georg Thieme Verlag Geschrieben 16. Juni 2021 Share Geschrieben 16. Juni 2021 (bearbeitet) Die überwiegende Mehrheit der rund 24 000 Hebammen in Deutschland arbeitet ganz oder teilweise freiberuflich. Dieser Artikel beleuchtet, worauf es beim Start in die Selbstständigkeit ankommt. Eine freiberufliche Hebamme vermittelt, welche Herausforderungen und Chancen mit der Selbstständigkeit verbunden sind: Wer die sichere Festanstellung für eine freiberufliche Tätigkeit als Hebamme hinter sich lässt, sollte vorab einige grundsätzliche Fragen abklären. Das gilt erst recht, wenn sich mehrere Hebammen zusammenschließen, deren persönliche Situation ganz unterschiedlich sein kann, z.B. was Familienplanung, finanzielle Rücklagen und Stand innerhalb der beruflichen Laufbahn angeht. Ein Businessplan hilft dabei, die Geschäftsgründung systematisch anzugehen. Er ist zudem i.d.R. die Voraussetzung, um Kredite oder Förderungen zu beantragen bzw. mit Kooperationspartnern zu verhandeln. Der Businessplan enthält die wichtigsten Eckdaten des Geschäftskonzeptes und der Finanzplanung, z.B.: Geschäftsidee Wer ist/sind die Gründerin/nen Zielgruppe Marktsituation Wettbewerbssituation Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Standort Organisation und Ausstattung Rechtsform Chancen und Risiken Wichtige Planzahlen Finanzplan Checkliste – Vorbereitung zur Freiberuflichkeit Anmeldung beim örtlichen Gesundheitsamt Abschluss einer Berufs-Haftpflicht-Versicherung Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK) Beitritt zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe sowie Eintrag in die Vertragspartnerliste der GKV Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt Beitritt zur Berufsgenossenschaft (BGW) An- oder Ummeldung bei der Deutschen Rentenversicherung Abklärung Status Kranken- und Pflegeversicherung Quelle: AZH Abrechnungszentrale für Hebammen GmbH Weiterführende Informationen zu den Inhalten des Businessplans, den Pflichten freiberuflicher Hebammen sowie zur Abrechnung von Hebammenleistungen und einem Best Practice Beispiel finden Sie in unserem Beitrag aus der Fachzeitschrift Die Hebamme. Zum vollständigen Artikel > (Dieser Artikel ist vier Wochen für Sie freigeschaltet) bearbeitet 16. Juni 2021 von Georg Thieme Verlag Link zu diesem Kommentar
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